Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der MLP Holding GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Mit der Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


2. Angebot und Vertragsabschluss
1.) Die Angebote von der MLP Holding GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Kaufvertrag über den Online-Shop kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde. Die Zusendung der Ware in angemessener Zeit ab Bestellung gilt als Annahme.
2.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind - unbeschadet der übernommenen Maßgarantie - nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.) Versandkosten werden erst nach Abschluss der Bestellung im Warenkorb bei der dann erhaltenen Auftragsbestätigung berechnet und beigefügt. Erst dann ist der Kauf abgeschlossen.


3. Liefer- und Leistungszeit
1.) Die von der MLP Holding GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.) MLP Holding GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3.) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

4. Gefahrübergang/ Verpackungskosten
1.) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von der MLP Holding GmbH verlassen hat. Das Be/Entladen erfolgt ausschließlich im beisein des Bevollmächtigten/LKW Fahrer in und wird nach dessen Anweisungen durchgeführt, der Be/Entlader ist nicht für Schäden die durch Anweisungen des Bevollmächtigten/LKW Fahrer in verantwortlich und wird der Be/Entlader Schad u. Klaglos gehalten. Falls der Versand ohne Verschulden von der MLP Holding GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2.) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

5. Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert die MLP Holding GmbH nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.) Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.) MLP Holding GmbH sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an die sdp-tech GmbH zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung seitens der MLP Holding GmbH aus.
4.) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Jahr eingeschränkt.
5.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

6. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von der MLP Holding GmbH an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die MLP Holding GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von der MLP Holding GmbH unentgeltlich. Ware, an der der MLP Holding GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die MLP Holding GmbH ab.
MLP Holding GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an der MLP Holding GmbH abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der MLP Holding GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden tragen der Käufer.
4.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die MLP Holding GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die MLP Holding GmbH liegt - soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.

7. Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Nachnahme, Lieferung per Lastschriftverfahren durch Bankeinzug, oder Vorauskasse. Die MLP Holding GmbH ist berechtigt trotz lautenden Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die Zahlung ist auch dann fällig, wenn noch keine Leistung erfolgt ist. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist MLP Holding GmbH berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag bei der MLP Holding GmbH endgültig gutgeschrieben ist.
3.) Gerät der Käufer in Verzug, so ist die MLP Holding GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

8. Preise
1.) Die Preise verstehen sich in EURO. Die Lieferung erfolgt unfrei. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen von der MLP Holding GmbH erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt sind aber nur grobe Schätzungen und sind daher unverbindlich, und werden stets nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Bei N1G Fahrzeugen/Typisierungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das keinerlei Garantien und Haftungen bezüglich steuerlicher Abgaben seitens der MLP Holding GmbH übernommen werden und diese Haftung/Schuld beim Käufer liegt, und der Verkäufer Schad u. Klaglos zu halten ist.
2.) Die Preise mit 0,00 € sind Artikel die auf Anfrage hergestellt und mit Preisangebot zugesendet werden. Es gibt keine Artikel die 0,00€ kosten. So wie auch Versandkosten mit 0,00 gibt es nicht. Versandkosten werden nach Bestellung berechnet und an der Auftragsbestätigung zugefügt. Erst dann ist die Bestellung abgeschossen.
3.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der MLP Holding GmbH genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise von der Mp Holding GmbH.

9. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

10. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die MLP Holding GmbH als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
11. Rücksendung/Rücktritt
WIDERRUFSBELEHRUNG
Achtung!
1.) Die Ware bitte bei Anlieferung sofort auf Schäden überprüft.
Wenn die Kartonage beschädigt ist, verlangen Sie vom Fahrer eine schriftliche Schadensbestätigung und mailen Sie diese bitte sofort an uns. Bei nicht sachgemäßer Schadensanzeige ist eine Schadensregulierung nicht möglich!
2.) Rücksendungen/Rückstellungen gelieferter Teile/Waren/Fahrzeuge dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der MLP Holding GmbH und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Kostenpauschale (für Einlagerung, Stornogebühren und sonstige Aufwendungen u.a.) in Höhe von 25% des Kaufpreises erfolgen. Es besteht auf zwischenzeitig getätigte Investitionen und deren kosten keinerlei Anspruch.
3.) Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden. Die Ware darf jedoch einer angemessenen Prüfung unterzogen werden. Im Übrigen können Sie die Ersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
4.) Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der MLP Holding GmbH entstandenen Versandkosten.
5.) Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
6.) Der Widerruf ist zu richten an:
MLP Holding GmbH, Am Seegrund 1, 8141 Premstätten, [email protected]
7a.) Für private Kunden:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen per Brief oder E-Mail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
7b.) Für gewerbliche Kunden:
Die Rücksendung von Waren an unser Haus darf nicht zu unseren Lasten erfolgen. Für unberechtigte Rücksendungen oder Annahmeverweigerungen werden Verwaltungs- u. Einlagerungsgebühren erhoben.

12. Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MLP Holding GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Republik Österreich.
2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines:
Für alle unsere Bestellungen gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Verkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bestimmungen über Lieferungen gelten sinngemäß auch für Leistungen.
2. Anfragen:
Anfragen, Angebote, Beratungen u.ä. sind für uns kostenfrei und unverbindlich.
3. Bestellungen:
Grundsätzlich werden unsere Bestellungen (Aufträge, Abschlüsse, Lieferabrufe) schriftlich erteilt, mündliche von uns ehestens schriftlich bestätigt. Die Annahme der Bestellung ist durch Rücksendung der mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehenen Auftragsbestätigung binnen 8 Tagen zu bestätigen. Wird eine firmeneigene Auftragbestätigung rückgemittelt oder die Lieferung ohne Auftragsbestätigung durchgeführt, gelten unsere Einkaufsbedingungen uneingeschränkt als vom Auftragnehmer angenommen.
4. Schriftverkehr:
Bei allem Schriftwechsel muss auf unsere Bestellnummer hingewiesen werden. Dies gilt auch für Rechnungen, die bei Lieferung per Post in 2facher Ausfertigung zu senden, und für Lieferscheine, die ohne Preisangabe auszustellen und jeder Sendung beizufügen sind. Für Lieferungen aus dem EFTA- oder EWG-Raum liefert der Auftragnehmer ohne Entgelt spätestens gleichzeitig mit der Ware jene Dokumente, die in gesetzlich vorgeschriebener Form den für die Zollbegünstigung benötigten Ursprung der Ware beweisen.
5. Preise:
Alle in unseren Bestellungen genannten Preise sind Festpreise und verstehen sich ausschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Auf die bei laufenden Abschlüssen von längerer Dauer vereinbarten Sonderpreise haben paritätisch genehmigte Preiserhöhungen keinen Einfluss.
6. Sublieferanten:
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich die ihm erteilten Bestellungen selbst auszuführen und bleibt für die gesamte Bestellung verantwortlich.
7. Ausführungsbehelfe:
Die dem Aufragnehmer von uns zur Verfügung gestellten Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Behelfe bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen, insbesondere nach Erledigung der Bestellung oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, an uns herauszugeben. Sie dürfen weder kopiert noch für andere Zwecke verwendet und insbesondere nicht an der Ausführung der Bestellung unbeteiligten Dritten zugänglich gemacht werden.
8. Ausführungsvorschriften:
Lieferungen haben den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.
9. Geheimhaltung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und sich daraus ergebende Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und vertraulich zu behandeln.
10. Lieferzeit:
Lieferfristen werden vom Datum unserer Bestellung aus gerechnet, bei mündlichen Bestellungen gilt dieses, nicht das Einlangen der Bestätigung, als Bestelldatum. Der von uns genannte Liefertermin versteht sich als Einlangtermin in unserem Werk. Teillieferung oder vorzeitige Lieferung bedürfen unserer Zustimmung. Bei Bestellungen im Ausland sind wir, Lagerwaren ausgenommen, mindestens 3 Tage vor Fertigstellung der Lieferung davon in Kenntnis zu setzen. Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, entweder hinsichtlich der ganzen Lieferung oder des noch ausstehenden Teiles vom Vertrag zurückzutreten oder neben der Forderung der Erfüllung dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von 0,5% des vereinbarten Preises für jede begonnene Woche der Verspätung bis zum Betrag von 10% des vereinbarten Preises in Abzug zu bringen, wobei uns die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten bleibt. Ist das Maximum dieser Summe erreicht, treten wir auf jeden Fall vom Vertrag zurück. Jedenfalls hat der Auftragnehmer uns von einer erkennbaren Lieferverzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
11. Versand/Versendung:
Lieferungen erfolgen verpackt frei Bestimmungsort einschließlich Transportversicherung auf Gefahr des Auftragnehmers. Bei Lieferverzug sind vom Auftragnehmer jedenfalls die Kosten der Versendung zu übernehmen. Bei Bestellungen im Ausland bestimmen wir auch bei Lieferungen ab Werk die Versendungsart und die Verzollungsstelle. Kosten und Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Versendungsvorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Spediteur/Transporteur erklärt sich hiermit einverstanden die Haftung bezüglich Ladungssicherung zu übernhemen, und dem Auftraggeber/Absender/Empfänger schad u. klaglos zu halten. Weiters gilt bei Schäden Gegenverrechnung als vereinbart. Wir erkennen keine CMR Bestimmungen an.
12. Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Lieferung ist der von uns angegebene Bestimmungs- bzw. Verwendungsort, mangels anderer Vereinbarungen unser Betrieb in 8141 Premstätten. Erfüllungsort für die Zahlung ist 8141 Premstätten.
13. Annahme:
Die Annahme der Lieferung erfolgt stets unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Verwendbarkeit sowie auf Freiheit von Mängeln. Die Anzeige von Mängeln einer Lieferung gilt jedenfalls als unverzüglich erstattet, wenn sie innerhalb von 30 Tagen ab Annahme bei offenen, und innerhalb von 30 Tagen ab Entdeckung bei geheimen Mängeln erstattet wird. Bei Waren, die üblicherweise in der Verpackung belassen werden, gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden, als geheime Mängel, Lieferungen, die offensichtliche Mängel aufweisen, werden nicht angenommen und sofort dem Auftragnehmer auf dessen Kosten rückgemittelt.
14. Gewährleistung:
Der Auftragnehmer haftet dafür, dass alle erbrachten Leistungen frei von Material-, Fabrikations- und Funktionsfehlern dies gilt auch für optische Mängel sowie von Rechtsmängeln sind und den vertraglich bedungenen Eigenschaften voll entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Annahme und beträgt 24 Monate. Für Mängel haftet der Aufragnehmer während der Gewährleistungsfrist ungekürzt, gleichgültig, ob der Mangel vor, bei oder nach Beginn der Gewährleistungsfrist entstanden ist. Der Gewährleistungspflicht wird entsprochen durch unverzügliche kostenlose Behebung durch den Aufragnehmer auf unser Verlangen; für ersetzte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht in angemessener, von uns festzusetzender Frist nach, sind wir berechtigt, die Behebung des Mangels zu Lasten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftung des Auftragnehmers erstreckt sich auf Direktschäden und Folgeschäden jeder Art.
15. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung erfolgt nach Annahme und Rechnungserhalt, bei Streitigkeiten nach deren Klärung, entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 60 Tagen ohne Abzug. Die bei laufenden Abschlüssen von längerer Dauer vereinbarten Sonderbedingungen bleiben davon unberührt. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und keinen Verzicht auf uns zustehende Ansprüche. Zessionen bedürfen unseres vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses.
16. Gegenansprüche:
Eine Aufrechnung durch den Auftragnehmer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung fällig und von uns nicht bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
17. Insolvenz:
Wird über das Vermögen des Aufragnehmers das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren beantragt oder eröffnet oder stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
18. Höhere Gewalt:
Von außen kommende unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse entbinden den betroffenen Vertragsteil auf die Dauer ihrer Wirkung von jenen Verpflichtungen, deren Erfüllung durch das Ereignis unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Der Vertragsteil, der sich auf Höhere Gewalt berufen will, hat das Ereignis unverzüglich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben und nachzuweisen.
19. Gerichtsstand:
Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit sich ergebenden Streitigkeiten findet österreichisches Recht Anwendung. Als vereinbarter Gerichtsstand gilt das für den Sitz unserer Firma sachlich zuständige Gericht.
 
Stand: 30. Mai 2009

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